Pflegeberatung und Checkliste für die Pflegeheimauswahl
Gute Beratung ist maßgeblich für das Ermöglichen guter Pflege. Sie hilft nicht nur bei der Organisation und trägt zur Vorsorge bei, sondern unterstützt beim Erstellen und Verwirklichen von individuellen Pflegeplänen. Deshalb gibt es in Deutschland laut dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen Anspruch auf kostenlose professionelle Beratung zur Pflege. Darunter fallen unter anderem folgende Punkte:
§ 7 SGB XI: Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Auskunft über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, […] in für sie verständlicher Weise zu informieren […].
§ 7a SGB XI: Personen, die Leistungen nach SGB erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater […] bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung) […].
§ 45 SGB XI: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich […].
Nachdem dieser Schritt getan ist und sich für einen Umzug in ein Pflegeheim entschieden wurde, kann unsere Checkliste für die Pflegeheimauswahl herangezogen werden, um die für den Pflegebedürftigen beste Einrichtung zu finden. Hierbei sollten mehrere Pflegeheime besichtigt werden, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu bekommen, welche Einrichtungen Ihren Wünschen am meisten entspricht.
Checkliste Pflegeheimauswahl zur Ansicht und zum Download
Informationen für Betroffene und Angehörige zum Download